Herberge Hauenstein
Ulrich Ochsenfarth
Landauer Straße69
76846 Hauenstein
Kontakt:
Telefon: +49 06392 1346+49 06392 1346
Telefax: +49 06392 995851
E-Mail: info@herberge-hauenstein.de
Eintragung im Handelsregister:
Registergericht: Zweibrücken
Registernummer: HRB 30116
Umsatzsteuer-ID: DE149580183
Wirtschafts-ID: 35/124/4012/5
Aufsichtsbehörde: Amtsgericht Pirmasens
1.
Reservierung
1.1 | Die Gäste können ihren Aufenthalt persönlich, telefonisch oder per E-Mail
reservieren.
1.2 | Die Reservierungsanfrage sollte folgende Angaben enthalten: Name, Anschrift, Daten der Ankunft und Abreise, Anzahl der Personen und Verpflegungswünsche.
1.3 | Die Reservierung wird mit der schriftlichen oder mündlichen Zusage bzw. dem Abschluss eines schriftlichen Belegungsvertrages für beide Seiten verbindlich.
1.4 | Mit Familien, Gruppen und bei längeren Aufenthalten wird ein schriftlicher Belegungsvertrag abgeschlossen (enthalten in der Buchungsbestätigung).
1.5 | Unangemeldete Gäste können nur übernachten, wenn die Belegungssituation es zulässt.
2. Zahlung
Die Zahlung für den Aufenthalt in der Herberge ist spätestens bei der Abreise fällig. Eine Anzahlung kann verlangt werden. Näheres regelt der abgeschlossene Belegungsvertrag (enthalten in der
Buchungsbestätigung).
3. Absagen
3.1 | Gäste mit einem schriftlichen Belegungsvertrag müssen schriftlich absagen. Die Absage muss mindestens acht Wochen vor dem geplanten Anreisetag der Jugendherberge zugegangen sein, sofern im
Belegungsvertrag nichts anderes vereinbart wurde.
3.2 | Bei Anmeldungen innerhalb acht Wochen vor Anreise und danach erfolgten Absagen gelten in jedem Fall die Regelungen, die unter "Ausfallzahlung" im nächsten Kapitel genannt sind.
3.3 | Die Herberge ist berechtigt, gegenüber angemeldeten Gästen wegen Nichtverfügbarkeit der zugesagten bzw. vereinbarten Leistungen bis vier Wochen vor dem Anreisetag von der Zusage der
Reservierung bzw. dem schriftlichen Buchungsbestätigung zurückzutreten. Sie sind in diesen Fällen verpflichtet, die angemeldeten Gäste unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit zu informieren und ihnen
bereits erbrachte Anzahlungen zu erstatten.
4. Ausfallzahlung
4.1 | Wenn die Absagefristen nicht eingehalten werden oder zwischen der Zahl der angemeldeten und der angereisten Gäste eine Minderung um mindestens zehn Prozent eintritt oder die Gäste gar
nicht erscheinen, wird durch die Jugendherberge je Person und Tag eine Entschädigung von fünfzig Prozent aller vereinbarten Leistungen gefordert.
4.2 | Sollten die der Jugendherberge durch den Rücktritt entstandenen Kosten nachweisbar höher sein als dieser Pauschalbetrag, so wird vom Gast dieser Betrag geschuldet.
4.3 | Auf die Entschädigung wird verzichtet, wenn die vereinbarten Leistungen von anderen Gästen in Anspruch genommen werden.
5. Preise
Grundlage der Preise ist die aktuelle Preisliste der Herberge zum Zeitpunkt des Eingangs der Reservierungsanfrage, wenn nicht andere Preise in der Buchungsbestätigung vereinbart
sind.
6. Haftung
6.1 | Gäste, die aus eigenem Verschulden Schäden an Gebäuden und Inventar verursachen, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen (Erziehungsberechtigte und Veranstalter
eingeschlossen).
6.2 | Eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen kann nur übernommen werden, wenn diese der Herbergsleitung oder ihrer Vertretung ausdrücklich zur Verwahrung gegeben
wurden, es sei denn, die Herberge, seine Organe oder Erfüllungsgehilfen haben den Verlust oder die Beschädigung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Auch hier gelten die gesetzlichen
Bestimmungen.
6.3 | Für Schäden an Kraftfahrzeugen (einschließlich Inhalt) und Fahrrädern, die sich auf dem Gelände der Herberge befinden, wird nicht gehaftet, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob
fahrlässig durch die Herberge, seine Organe oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist.
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